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BFH, 24.02.1988 - V B 118/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für die Schlüssigkeit einer Aufklärungsrüge
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 25.11.1983 - VI R 8/82
Unterlassen eines Einspruchs kann ein dem Steuerberater zuzurechnendes grobes …
Auszug aus BFH, 24.02.1988 - V B 118/87
Aus der Sicht des FG war der Vortrag der Klägerin bezüglich ihrer Vorsprache beim FA vor Erlaß der Umsatzsteuerbescheide 1977 bis 1979 nicht entscheidungserheblich; denn es hat unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. November 1983 VI R 8/82 (BFHE 140, 18, BStBl II 1984, 256) dargelegt, daß die Klägerin vor allem insoweit ein grobes Verschulden treffe, als sie nach Erlaß der streitbefangenen Umsatzsteuerbescheide nicht ausreichend geprüft habe, ob sie diese Bescheide anfechten solle.